Klassen | Fahrzeuge | |
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A1 | nicht mehr als 125 cm³ Hubraum, nicht mehr als 11kW unter 18. 80km/h |
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A | Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Kräfträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg. |
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B | nicht mehr als 3500kg, bis 8 Sitzplätze auch mit Anhänger (nicht mehr als 750kg oder: bis zur Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die Kombination nicht über 3500 kg) |
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C1 | mehr als 3500 kg bis 7500 kg , bis 8 Sitzplätze -auch mit Anhänger (aber nicht mehr als 750 kg) |
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C | mehr als 3500 kg , bis 8 Sitzplätze -auch mit Anhänger (aber nicht mehr als 750 kg) |
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D1 | zur Personenbeförderung (9 bis 16 Sitzplätze) -auch mit Anhänger (aber nicht mehr als 750 kg) |
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D | zur Personenbeförderung (über 8 Sitzplätze) -auch mit Anhänger (aber nicht mehr als 750 kg) |
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BE | mit Anhänger (über 750 kg) |
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C1E | mit Anhänger (über 750 kg), die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg, die des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen |
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CE | mit Anhänger (über 750 kg) |
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D1E | mit Anhänger (über 750 kg), die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg, die des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Anhänger nicht zur Personenbeförderung |
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DE | mit Anhänger (über 750 kg) |
M | nicht mehr als 45km/h, 50cm³ Hubraum oder Elekromotor | |
L | Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flugförderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler) mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaft- liche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h | |
T | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (jeweils auch mit Anhängern) |