Klassen Fahrzeuge
Klasse A1 A1
nicht mehr als 125 cm³ Hubraum, nicht mehr als 11kW unter 18. 80km/h
Klasse A A Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Kräfträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg.
Klasse B B nicht mehr als 3500kg, bis 8 Sitzplätze auch mit Anhänger (nicht mehr als 750kg oder: bis zur Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die Kombination nicht über 3500 kg)
Klasse C1 C1 mehr als 3500 kg bis 7500 kg , bis 8 Sitzplätze -auch mit Anhänger (aber nicht mehr als 750 kg)
Klasse C C mehr als 3500 kg , bis 8 Sitzplätze -auch mit Anhänger (aber nicht mehr als 750 kg)
Klasse D1 D1 zur Personenbeförderung (9 bis 16 Sitzplätze) -auch mit Anhänger (aber nicht mehr als 750 kg)
Klasse D D zur Personenbeförderung (über 8 Sitzplätze) -auch mit Anhänger (aber nicht mehr als 750 kg)
Klasse BE BE mit Anhänger (über 750 kg)
Klasse C1E C1E mit Anhänger (über 750 kg), die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg, die des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Klasse CE CE mit Anhänger (über 750 kg)
Klasse D1E D1E mit Anhänger (über 750 kg), die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf  12000 kg, die des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Anhänger nicht zur Personenbeförderung
Klasse DE DE mit Anhänger (über 750 kg)
  M nicht mehr als 45km/h, 50cm³ Hubraum oder Elekromotor
  L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flugförderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler) mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaft- liche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h
T Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (jeweils auch mit Anhängern)